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Wissen · EU 261/2004

Häufige Fragen zu Flugverspätung, Flugausfall und Entschädigung

Hier findest du strukturierte Antworten zu Verspätungen, Annullierungen, außergewöhnlichen Umständen und der möglichen Höhe einer Entschädigung. Ob im Einzelfall ein Anspruch besteht, hängt von individuellen Faktoren ab – diese Seiten liefern allgemeine Informationen und keine individuelle Rechtsberatung.

Die Suche durchsucht ausschließlich die FAQ-Inhalte von flugstatus24.de. 30 Fragen verfügbar.

Die Informationen geben den allgemeinen Rechtsstand wieder und ersetzen keine individuelle Rechtsberatung. Ob im Einzelfall ein Anspruch besteht, hängt von den konkreten Umständen des Fluges ab.

Entschädigungshöhe

Wovon die möglichen Beträge abhängen und wie sie zugeordnet werden.

  • Wovon hängt die Höhe der Flugentschädigung ab?

    Die Höhe der pauschalen Ausgleichszahlung richtet sich vor allem nach der maßgeblichen Flugentfernung. Je nach Fall sind grundsätzlich 250 €, 400 € oder 600 € möglich; bei bestimmten Alternativbeförderungen oder Langstreckenverspätungen kann der Betrag auf 50 % reduziert sein.

  • Kann die Entschädigung höher sein als mein Ticketpreis?

    Ja. Die pauschale Ausgleichszahlung nach der EU-Fluggastrechteverordnung ist nicht an den bezahlten Ticketpreis gekoppelt und kann deshalb höher sein als der Flugpreis.

  • Wann gibt es 250 €, 400 € oder 600 € Flugentschädigung?

    Grundsätzlich gelten 250 € bis 1.500 km, 400 € für bestimmte mittlere Strecken und innergemeinschaftliche Flüge über 1.500 km sowie 600 € für andere Flüge über 3.500 km. Bei bestimmten Konstellationen kann die Zahlung auf 50 % reduziert werden.

  • Wird die Entschädigung pro Person gezahlt?

    Ja. Die Ausgleichszahlung wird grundsätzlich je anspruchsberechtigtem Fluggast berechnet, nicht nur einmal pro Buchung.

  • Wie wird die Flugentfernung für die Entschädigung berechnet?

    Die Entfernung wird nach der sogenannten Großkreismethode berechnet. Bei einer zusammenhängenden Reise mit Anschlussflügen zählt grundsätzlich die direkte Entfernung zwischen dem ersten Abflugort und dem Endziel – nicht die Summe aller tatsächlich geflogenen Teilstrecken.

Flugverspätung

Fragen rund um verspätete Flüge und Wartezeiten.

  • Ab wie vielen Stunden Flugverspätung gibt es Entschädigung?

    Nach dem in der EU geltenden Rechtsstand kann bei einer Ankunftsverspätung von mindestens drei Stunden grundsätzlich eine Ausgleichszahlung möglich sein. Entscheidend ist die Verspätung am Endziel, nicht nur die Verzögerung beim Abflug.

  • Zählt die Verspätung beim Abflug oder bei der Ankunft?

    Für die pauschale Ausgleichszahlung wegen langer Verspätung ist grundsätzlich die Ankunftsverspätung am Endziel entscheidend. Abflugverspätungen lösen dagegen abhängig von Dauer und Entfernung bereits Betreuungsrechte aus.

  • Was bekomme ich bei drei Stunden Flugverspätung?

    Bei mindestens drei Stunden Verspätung am Endziel kann grundsätzlich eine Ausgleichszahlung möglich sein. Je nach Flugstrecke kommen regelmäßig 250 €, 400 € oder – bei bestimmten Langstreckenfällen – bis zu 600 € in Betracht.

  • Was gilt bei mehr als fünf Stunden Verspätung?

    Bei mindestens fünf Stunden Abflugverspätung kannst du grundsätzlich auf die Reise verzichten und die Erstattung des Tickets verlangen. Bei einer Anschlussreise kann zusätzlich ein Rückflug zum ursprünglichen Ausgangsort erforderlich sein.

Flugausfall / Annullierung

Fragen zu gestrichenen Flügen und Umbuchungen.

  • Welche Entschädigung gibt es bei Flugausfall?

    Bei einer Annullierung können grundsätzlich 250 €, 400 € oder 600 € pro anspruchsberechtigter Person möglich sein. Ob tatsächlich gezahlt werden muss, hängt unter anderem von Flugstrecke, Zeitpunkt der Information, angebotener Ersatzbeförderung und außergewöhnlichen Umständen ab.

  • Was gilt bei einer Umbuchung auf einen anderen Flug?

    Bei einer Annullierung kannst du grundsätzlich zwischen Erstattung, anderweitiger Beförderung zum frühestmöglichen Zeitpunkt oder einer Umbuchung zu einem späteren passenden Zeitpunkt wählen. Eine Umbuchung schließt eine zusätzliche Ausgleichszahlung nicht automatisch aus.

  • Was gilt bei kurzfristiger Flugannullierung?

    Wirst du weniger als 14 Tage vor Abflug über die Annullierung informiert, kann grundsätzlich eine Ausgleichszahlung möglich sein. Bei bestimmten rechtzeitig angebotenen Ersatzflügen oder außergewöhnlichen Umständen kann der Anspruch jedoch entfallen.

Außergewöhnliche Umstände

Wann Airlines sich auf besondere Umstände berufen.

  • Was sind außergewöhnliche Umstände?

    Außergewöhnliche Umstände sind Ereignisse, die nicht zur normalen Tätigkeit der Airline gehören und außerhalb ihrer tatsächlichen Kontrolle liegen. Beispiele können bestimmte Wetterlagen, Entscheidungen der Flugsicherung, Sicherheitsrisiken oder politische Instabilität sein.

  • Gibt es Entschädigung bei technischen Problemen?

    Bei vielen technischen Defekten kann eine Ausgleichszahlung möglich sein. Normale oder unerwartete technische Probleme gelten nach der EuGH-Rechtsprechung grundsätzlich nicht automatisch als außergewöhnliche Umstände.

Streik und Wetter

Häufige Sonderfälle bei Störungen.

  • Gibt es Entschädigung bei Streik?

    Das hängt davon ab, wer streikt. Ein Streik des eigenen Airline-Personals gilt nach der aktuellen EuGH-Rechtsprechung grundsätzlich nicht automatisch als außergewöhnlicher Umstand; externe Streiks etwa von Fluglotsen oder Flughafenpersonal können dagegen außergewöhnlich sein.

  • Gibt es Entschädigung bei schlechtem Wetter?

    Schlechte Wetterbedingungen können außergewöhnliche Umstände sein und eine Ausgleichszahlung ausschließen. Das gilt aber nicht automatisch bei jeder Wetterstörung: Die Airline muss den konkreten Zusammenhang mit dem betroffenen Flug und die Unvermeidbarkeit nachweisen.

Anschlussflug

Umsteigeverbindungen und Verspätung am Endziel.

  • Was gilt bei einem verpassten Anschlussflug?

    Bei einem verpassten Anschlussflug kann eine Ausgleichszahlung möglich sein, wenn die Flüge Teil einer einheitlichen Buchung waren und du dein Endziel mindestens drei Stunden verspätet erreichst. Voraussetzung ist außerdem, dass die EU-Fluggastrechte anwendbar sind und keine außergewöhnlichen Umstände vorliegen.

  • Zählt bei einem Anschlussflug die Verspätung am Endziel?

    Ja. Bei einer einheitlich gebuchten Verbindung ist für eine mögliche Ausgleichszahlung grundsätzlich die Verspätung am endgültigen Zielort entscheidend.

Ticket-Erstattung

Rückzahlung des Ticketpreises und Abgrenzung zur Entschädigung.

  • Bekomme ich bei Flugausfall meinen Ticketpreis zurück?

    Ja. Wird dein Flug annulliert, kannst du grundsätzlich zwischen Erstattung des Ticketpreises und einer anderweitigen Beförderung wählen. Entscheidest du dich für die Erstattung, muss diese nach der derzeit geltenden Fluggastrechteverordnung grundsätzlich innerhalb von sieben Tagen erfolgen.

  • Kann ich Ticket-Erstattung und Entschädigung bekommen?

    Ja, beides kann nebeneinander möglich sein. Die Ticket-Erstattung ersetzt den nicht erbrachten Beförderungsvertrag, während die pauschale Ausgleichszahlung die Belastung durch eine qualifizierte Flugstörung kompensieren soll.

Anspruch und Durchsetzung

Unterlagen, Fristen und Vorgehen.

  • Welche Unterlagen brauche ich für einen Entschädigungsanspruch?

    Hilfreich sind vor allem Buchungsbestätigung oder E-Ticket, Flugnummer, Reisedatum sowie Mitteilungen der Airline. Bewahre außerdem Bordkarten und Quittungen für selbst bezahlte Mahlzeiten, Hotels oder Transfers auf.

  • Brauche ich meine Bordkarte noch?

    Du solltest die Bordkarte möglichst aufbewahren, zwingend erforderlich ist sie aber nicht in jedem Fall. Nach der EuGH-Rechtsprechung darf ein tatsächlich beförderter Passagier mit bestätigter Buchung nicht allein deshalb von einer Entschädigung ausgeschlossen werden, weil keine Bordkarte mehr vorgelegt werden kann.

  • Wie lange kann Flugentschädigung rückwirkend verlangt werden?

    Es gibt derzeit keine einheitliche EU-weite Verjährungsfrist. In Deutschland gilt für solche Ansprüche grundsätzlich die regelmäßige Verjährungsfrist von drei Jahren, die regelmäßig mit dem Ende des Jahres beginnt, in dem der Anspruch entstanden ist und die maßgeblichen Umstände bekannt waren.

  • Muss ich zuerst selbst bei der Airline reklamieren?

    Ja, der offizielle EU-Verfahrensweg sieht vor, dass du dich zunächst an die ausführende Fluggesellschaft wendest. Reagiert sie nicht oder lehnt sie den Anspruch ab, kommen anschließend weitere Schritte wie eine Beschwerde bei der zuständigen Stelle oder gerichtliche Durchsetzung infrage.

Codeshare / mehrere Airlines

Wenn mehrere Fluggesellschaften beteiligt sind.

Internationale Flüge

Geltungsbereich bei Flügen von und nach Nicht-EU-Staaten.

  • Gilt EU-Fluggastrecht bei einem Flug in die USA?

    Ja, bei einem Flug von der EU in die USA gilt die EU-Fluggastrechteverordnung grundsätzlich unabhängig davon, ob eine EU- oder US-Airline den Flug durchführt. Bei einem Flug aus den USA in die EU gilt sie grundsätzlich nur, wenn die ausführende Airline eine EU-Airline ist.

  • Gilt EU-Fluggastrecht bei einem Flug aus der Schweiz?

    Die Schweiz hat die VO (EG) Nr. 261/2004 übernommen. Sie gilt deshalb auch für Flüge ab der Schweiz sowie unter bestimmten Voraussetzungen für Flüge aus Drittstaaten in die Schweiz. Bei der Ausgleichszahlung wegen reiner Verspätung besteht jedoch eine schweizerische Besonderheit bei der Übernahme späterer EuGH-Rechtsprechung.

Pauschalreisen

Besonderheiten bei gebuchten Reisepaketen.

  • Welche Rechte habe ich bei einer Pauschalreise?

    Auch bei einer Pauschalreise gelten die Fluggastrechte grundsätzlich für den Flug. Zusätzlich können gegenüber dem Reiseveranstalter eigenständige Pauschalreiserechte bestehen, etwa wegen eines Reisemangels; doppelte Entschädigung für denselben Nachteil kann jedoch angerechnet werden.

Eigenen Flug prüfen

Statt allgemeiner Beispiele: Prüfe direkt, ob dein Flug in unseren dokumentierten Flugstörungen erfasst ist.

Mehr zu den Grundlagen: Fluggastrechte nach EU 261/2004 · Archiv der Flugstörungen