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Flugverspätung · Rechtsraum EU 261/2004 (DE)

Was bekomme ich bei drei Stunden Flugverspätung?

Kurzantwort

Bei mindestens drei Stunden Verspätung am Endziel kann grundsätzlich eine Ausgleichszahlung möglich sein. Je nach Flugstrecke kommen regelmäßig 250 €, 400 € oder – bei bestimmten Langstreckenfällen – bis zu 600 € in Betracht.

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Erreichst du dein Endziel mindestens drei Stunden verspätet, kann eine pauschale Ausgleichszahlung entstehen.

Kategorien nach Entfernung

  • 250 €
  • 400 €
  • 600 €

Langstrecke über 3.500 km

Bei bestimmten Langstreckenflügen über 3.500 km beträgt die Zahlung bei einer Ankunftsverspätung von mindestens drei, aber weniger als vier Stunden nach der aktuellen EU-Darstellung 300 €. Ab vier Stunden können bei diesen Langstrecken grundsätzlich 600 € relevant werden.

Voraussetzung bleibt insbesondere, dass keine außergewöhnlichen Umstände vorliegen.

Die Informationen geben den allgemeinen Rechtsstand wieder und ersetzen keine individuelle Rechtsberatung. Ob im Einzelfall ein Anspruch besteht, hängt von den konkreten Umständen des Fluges ab.

Rechtsstand: 17.02.2005 · EU-Fluggastrechteverordnung (EG) Nr. 261/2004 · Zuletzt fachlich geprüft: 25.08.2026 · Allgemeine Information, keine individuelle Rechtsberatung. · Quelle: Verordnung (EG) Nr. 261/2004 (EUR-Lex)

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