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Anspruch und Durchsetzung · Rechtsraum EU 261/2004 (DE)

Brauche ich meine Bordkarte noch?

Kurzantwort

Du solltest die Bordkarte möglichst aufbewahren, zwingend erforderlich ist sie aber nicht in jedem Fall. Nach der EuGH-Rechtsprechung darf ein tatsächlich beförderter Passagier mit bestätigter Buchung nicht allein deshalb von einer Entschädigung ausgeschlossen werden, weil keine Bordkarte mehr vorgelegt werden kann.

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Eine Bordkarte ist ein sehr nützlicher Nachweis und sollte deshalb möglichst aufbewahrt werden. Sie ist bei einem verspäteten Flug aber nicht automatisch Voraussetzung für einen Anspruch.

EuGH-Rechtsprechung

Der Europäische Gerichtshof hat klargestellt, dass Passagiere mit bestätigter Buchung, die tatsächlich auf dem verspäteten Flug befördert wurden, nicht allein deshalb ihren möglichen Anspruch verlieren, weil sie ihre Anwesenheit beim Check-in nicht mehr durch eine Bordkarte nachweisen können.

Grenzen

Kann allerdings zweifelhaft sein, ob der Passagier den Flug tatsächlich angetreten hat, können entsprechende Nachweise relevant werden.

Die Informationen geben den allgemeinen Rechtsstand wieder und ersetzen keine individuelle Rechtsberatung. Ob im Einzelfall ein Anspruch besteht, hängt von den konkreten Umständen des Fluges ab.

Rechtsstand: 17.02.2005 · EU-Fluggastrechteverordnung (EG) Nr. 261/2004 · Zuletzt fachlich geprüft: 25.08.2026 · Allgemeine Information, keine individuelle Rechtsberatung. · Quelle: Verordnung (EG) Nr. 261/2004 (EUR-Lex)

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