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Entschädigungshöhe · Rechtsraum EU 261/2004 (DE)

Kann die Entschädigung höher sein als mein Ticketpreis?

Kurzantwort

Ja. Die pauschale Ausgleichszahlung nach der EU-Fluggastrechteverordnung ist nicht an den bezahlten Ticketpreis gekoppelt und kann deshalb höher sein als der Flugpreis.

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Die Ausgleichszahlung nach Art. 7 VO (EG) Nr. 261/2004 wird grundsätzlich nach der Flugentfernung berechnet. Der Preis des Tickets spielt für die Höhe der pauschalen Ausgleichszahlung grundsätzlich keine Rolle.

Beispiel

Ein günstiger Flug für beispielsweise 80 € kann deshalb grundsätzlich einen Ausgleichsanspruch von 250 € oder mehr auslösen, wenn sämtliche Voraussetzungen erfüllt sind.

Abgrenzung

Die Erstattung des Ticketpreises ist davon rechtlich zu unterscheiden.

Die Informationen geben den allgemeinen Rechtsstand wieder und ersetzen keine individuelle Rechtsberatung. Ob im Einzelfall ein Anspruch besteht, hängt von den konkreten Umständen des Fluges ab.

Rechtsstand: 17.02.2005 · EU-Fluggastrechteverordnung (EG) Nr. 261/2004 · Zuletzt fachlich geprüft: 25.08.2026 · Allgemeine Information, keine individuelle Rechtsberatung. · Quelle: Verordnung (EG) Nr. 261/2004 (EUR-Lex)

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