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Entschädigungshöhe · Rechtsraum EU 261/2004 (DE)

Wovon hängt die Höhe der Flugentschädigung ab?

Kurzantwort

Die Höhe der pauschalen Ausgleichszahlung richtet sich vor allem nach der maßgeblichen Flugentfernung. Je nach Fall sind grundsätzlich 250 €, 400 € oder 600 € möglich; bei bestimmten Alternativbeförderungen oder Langstreckenverspätungen kann der Betrag auf 50 % reduziert sein.

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Die gesetzliche Ausgleichszahlung richtet sich nicht nach dem tatsächlich bezahlten Ticketpreis.

Grundbeträge nach Art. 7 VO (EG) Nr. 261/2004

  • 250 € bei Flügen bis 1.500 km
  • 400 € bei innergemeinschaftlichen Flügen über 1.500 km sowie bei anderen Flügen zwischen 1.500 und 3.500 km
  • 600 € bei den übrigen längeren Flügen

Kürzung um 50 %

Unter bestimmten Voraussetzungen kann eine Ausgleichszahlung um 50 % gekürzt werden.

Deshalb ist nicht allein die Entfernung entscheidend. Auch Störungsart, Ankunftsverspätung und eine eventuelle Ersatzbeförderung können relevant sein.

Die Informationen geben den allgemeinen Rechtsstand wieder und ersetzen keine individuelle Rechtsberatung. Ob im Einzelfall ein Anspruch besteht, hängt von den konkreten Umständen des Fluges ab.

Rechtsstand: 17.02.2005 · EU-Fluggastrechteverordnung (EG) Nr. 261/2004 · Zuletzt fachlich geprüft: 25.08.2026 · Allgemeine Information, keine individuelle Rechtsberatung. · Quelle: Verordnung (EG) Nr. 261/2004 (EUR-Lex)

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