Was gilt bei kurzfristiger Flugannullierung?
Kurzantwort
Wirst du weniger als 14 Tage vor Abflug über die Annullierung informiert, kann grundsätzlich eine Ausgleichszahlung möglich sein. Bei bestimmten rechtzeitig angebotenen Ersatzflügen oder außergewöhnlichen Umständen kann der Anspruch jedoch entfallen.
War dein Flug verspätet oder ist er ausgefallen?
Prüfe deinen Flug und erfahre, ob auf Basis der gespeicherten Flugdaten eine Entschädigung möglich sein könnte.
Jetzt Entschädigung prüfenFlugnummer + Datum oder Abflughafen + Zielflughafen + Zeitraum — Auswertung ausschließlich aus unserer eigenen Flugdatenbank.
Bei einer Information mindestens 14 Tage vor Abflug besteht grundsätzlich kein Anspruch auf die pauschale Ausgleichszahlung wegen der Annullierung.
14 bis 7 Tage vor Abflug
Zwischen 14 und 7 Tagen vor Abflug entfällt der Anspruch ebenfalls, wenn eine Ersatzbeförderung angeboten wird, die
- höchstens zwei Stunden früher startet und
- weniger als vier Stunden später am Ziel ankommt.
Weniger als sieben Tage vor Abflug
Bei Information weniger als sieben Tage vorher entfällt die Ausgleichspflicht bei einer Ersatzbeförderung, die
- höchstens eine Stunde früher startet und
- weniger als zwei Stunden später ankommt.
Außergewöhnliche Umstände können ebenfalls relevant sein.
Die Informationen geben den allgemeinen Rechtsstand wieder und ersetzen keine individuelle Rechtsberatung. Ob im Einzelfall ein Anspruch besteht, hängt von den konkreten Umständen des Fluges ab.
Rechtsstand: 17.02.2005 · EU-Fluggastrechteverordnung (EG) Nr. 261/2004 · Zuletzt fachlich geprüft: 25.08.2026 · Allgemeine Information, keine individuelle Rechtsberatung. · Quelle: Verordnung (EG) Nr. 261/2004 (EUR-Lex)
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Mögliche Fluggastrechte prüfen
Bei einer Annullierung oder einer erheblichen Verspätung kann ein Anspruch bestehen. flugstatus24.de prüft das nicht selbst — die Prüfung erfolgt kostenlos bei Flightright.
Anspruch bei Flightright prüfenWeitere Fragen dazu
Alle FAQ-Themen · Fluggastrechte EU 261/2004 · Dokumentierte Flugstörungen
