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Fluggastrechte bei Verspätung & Annullierung (EU 261/2004)

Wann bei Flugverspätung oder Annullierung ein Ausgleichsanspruch nach EU-Verordnung 261/2004 bestehen kann: Voraussetzungen, Fristen, Entfernungsstufen und außergewöhnliche Umstände.

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Mögliche Fluggastrechte prüfen

Bei einer Annullierung oder einer erheblichen Verspätung kann ein Anspruch bestehen. flugstatus24.de prüft das nicht selbst — die Prüfung erfolgt kostenlos bei Flightright.

Anspruch bei Flightright prüfen

Wann kann bei einer Verspätung ein Anspruch bestehen?

Maßgeblich ist die tatsächliche Ankunftsverspätung am Endziel. Ab einer erheblichen Verspätung kann nach der EU-Verordnung 261/2004 ein Ausgleichsanspruch gegenüber der Airline bestehen. Kürzere Verspätungen begründen in der Regel keinen Ausgleichsanspruch.

Was gilt bei einer Annullierung?

Bei einer Annullierung kommt es unter anderem darauf an, wie kurzfristig die Airline informiert hat und ob eine zumutbare Ersatzbeförderung angeboten wurde. Zusätzlich besteht grundsätzlich ein Wahlrecht zwischen Ersatzbeförderung und Erstattung des Ticketpreises.

Wann entfällt der Anspruch?

Bei außergewöhnlichen Umständen, die die Airline nicht beherrschen konnte — etwa extremes Wetter, politische Instabilität, Sicherheitsrisiken oder Streiks außerhalb der Airline — kann der Ausgleichsanspruch entfallen. Technische Defekte gelten nach der Rechtsprechung regelmäßig nicht als außergewöhnlicher Umstand.

Welche Flüge sind erfasst?

Erfasst sind Abflüge von einem Flughafen in der EU sowie Flüge in die EU, die von einer Airline mit Sitz in der EU durchgeführt werden.

Wie lange kann ein Anspruch geltend gemacht werden?

Ansprüche verjähren in Deutschland grundsätzlich nach drei Jahren zum Jahresende des Flugjahres. Ältere Störungen können daher unter Umständen noch relevant sein.

Was dokumentiert flugstatus24.de?

Wir dokumentieren ausschließlich reale, abgeschlossene Flugdaten: geplante und tatsächliche Zeiten, Verspätungsminuten und den Endstatus. Das ist eine Tatsachendokumentation und keine Rechtsberatung.

Hinweis: Diese Seite gibt einen allgemeinen Überblick und stellt keine Rechtsberatung dar. Ob im Einzelfall ein Anspruch besteht, hängt von den konkreten Umständen ab.