Welche Rechte habe ich bei einer Pauschalreise?
Kurzantwort
Auch bei einer Pauschalreise gelten die Fluggastrechte grundsätzlich für den Flug. Zusätzlich können gegenüber dem Reiseveranstalter eigenständige Pauschalreiserechte bestehen, etwa wegen eines Reisemangels; doppelte Entschädigung für denselben Nachteil kann jedoch angerechnet werden.
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Eine Pauschalreise nimmt dir die Rechte nach der europäischen Fluggastrechteverordnung nicht. Bei Flugausfall oder großer Verspätung können deshalb Ansprüche gegenüber der ausführenden Airline bestehen.
Reisemangel
Zusätzlich kann eine erhebliche Flugstörung einen Reisemangel der Pauschalreise darstellen. Nach deutschem Pauschalreiserecht können dann beispielsweise Ansprüche auf
- Abhilfe,
- Ersatzleistungen,
- Minderung,
- notwendigen Aufwendungsersatz oder
- unter bestimmten Voraussetzungen Schadensersatz
in Betracht kommen.
Anrechnung
Allerdings sollen dieselben Nachteile nicht doppelt kompensiert werden. Nach § 651p BGB können Leistungen nach der Fluggastrechteverordnung auf bestimmte Ansprüche gegen den Reiseveranstalter angerechnet werden.
Die Informationen geben den allgemeinen Rechtsstand wieder und ersetzen keine individuelle Rechtsberatung. Ob im Einzelfall ein Anspruch besteht, hängt von den konkreten Umständen des Fluges ab.
Rechtsstand: 17.02.2005 · EU-Fluggastrechteverordnung (EG) Nr. 261/2004 · Zuletzt fachlich geprüft: 25.08.2026 · Allgemeine Information, keine individuelle Rechtsberatung. · Quelle: Verordnung (EG) Nr. 261/2004 (EUR-Lex)
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