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Entschädigungshöhe · Rechtsraum EU 261/2004 (DE)

Wird die Entschädigung pro Person gezahlt?

Kurzantwort

Ja. Die Ausgleichszahlung wird grundsätzlich je anspruchsberechtigtem Fluggast berechnet, nicht nur einmal pro Buchung.

War dein Flug verspätet oder ist er ausgefallen?

Prüfe deinen Flug und erfahre, ob auf Basis der gespeicherten Flugdaten eine Entschädigung möglich sein könnte.

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Flugnummer + Datum oder Abflughafen + Zielflughafen + Zeitraum — Auswertung ausschließlich aus unserer eigenen Flugdatenbank.

Reisen beispielsweise drei anspruchsberechtigte Personen gemeinsam und besteht für jeden ein Anspruch von 250 €, können insgesamt grundsätzlich 750 € Ausgleichszahlung entstehen.

Voraussetzung je Person

Entscheidend ist aber, dass jeder Reisende selbst vom Anwendungsbereich der Fluggastrechteverordnung erfasst wird.

Ausnahmen

Bestimmte kostenlos oder zu nicht öffentlich verfügbaren Sondertarifen reisende Personen können vom Anwendungsbereich ausgeschlossen sein.

Die Informationen geben den allgemeinen Rechtsstand wieder und ersetzen keine individuelle Rechtsberatung. Ob im Einzelfall ein Anspruch besteht, hängt von den konkreten Umständen des Fluges ab.

Rechtsstand: 17.02.2005 · EU-Fluggastrechteverordnung (EG) Nr. 261/2004 · Zuletzt fachlich geprüft: 25.08.2026 · Allgemeine Information, keine individuelle Rechtsberatung. · Quelle: Verordnung (EG) Nr. 261/2004 (EUR-Lex)

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Prüfe mit der Flugnummer oder der Strecke, ob dein Flug als Annullierung oder Verspätung dokumentiert ist.

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Mögliche Fluggastrechte prüfen

Bei einer Annullierung oder einer erheblichen Verspätung kann ein Anspruch bestehen. flugstatus24.de prüft das nicht selbst — die Prüfung erfolgt kostenlos bei Flightright.

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