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Ticket-Erstattung · Rechtsraum EU 261/2004 (DE)

Bekomme ich bei Flugausfall meinen Ticketpreis zurück?

Kurzantwort

Ja. Wird dein Flug annulliert, kannst du grundsätzlich zwischen Erstattung des Ticketpreises und einer anderweitigen Beförderung wählen. Entscheidest du dich für die Erstattung, muss diese nach der derzeit geltenden Fluggastrechteverordnung grundsätzlich innerhalb von sieben Tagen erfolgen.

War dein Flug verspätet oder ist er ausgefallen?

Prüfe deinen Flug und erfahre, ob auf Basis der gespeicherten Flugdaten eine Entschädigung möglich sein könnte.

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Flugnummer + Datum oder Abflughafen + Zielflughafen + Zeitraum — Auswertung ausschließlich aus unserer eigenen Flugdatenbank.

Bei einer Flugannullierung muss die Airline grundsätzlich eine Wahl anbieten:

  • Erstattung des Tickets
  • Ersatzbeförderung zum frühestmöglichen Zeitpunkt
  • Ersatzbeförderung zu einem späteren passenden Zeitpunkt

Anschlussreise

Bei einer Anschlussreise kann sich die Erstattung auch auf bereits zurückgelegte Teile beziehen, wenn die Reise dadurch für den ursprünglichen Reiseplan sinnlos geworden ist. Gegebenenfalls muss zusätzlich ein Rückflug zum ersten Ausgangspunkt angeboten werden.

Abgrenzung

Die Erstattung des Ticketpreises ist von einer möglichen pauschalen Ausgleichszahlung zu unterscheiden.

Die Informationen geben den allgemeinen Rechtsstand wieder und ersetzen keine individuelle Rechtsberatung. Ob im Einzelfall ein Anspruch besteht, hängt von den konkreten Umständen des Fluges ab.

Rechtsstand: 17.02.2005 · EU-Fluggastrechteverordnung (EG) Nr. 261/2004 · Zuletzt fachlich geprüft: 25.08.2026 · Allgemeine Information, keine individuelle Rechtsberatung. · Quelle: Verordnung (EG) Nr. 261/2004 (EUR-Lex)

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Eigenen Flug prüfen

Prüfe mit der Flugnummer oder der Strecke, ob dein Flug als Annullierung oder Verspätung dokumentiert ist.

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