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Streik und Wetter · Rechtsraum EU 261/2004 (DE)

Gibt es Entschädigung bei schlechtem Wetter?

Kurzantwort

Schlechte Wetterbedingungen können außergewöhnliche Umstände sein und eine Ausgleichszahlung ausschließen. Das gilt aber nicht automatisch bei jeder Wetterstörung: Die Airline muss den konkreten Zusammenhang mit dem betroffenen Flug und die Unvermeidbarkeit nachweisen.

War dein Flug verspätet oder ist er ausgefallen?

Prüfe deinen Flug und erfahre, ob auf Basis der gespeicherten Flugdaten eine Entschädigung möglich sein könnte.

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Flugnummer + Datum oder Abflughafen + Zielflughafen + Zeitraum — Auswertung ausschließlich aus unserer eigenen Flugdatenbank.

Meteorologische Bedingungen, die mit einer sicheren Durchführung des Fluges nicht vereinbar sind, können außergewöhnliche Umstände darstellen.

Mögliche Beispiele

  • schweres Gewitter
  • starker Schneefall
  • gefährliche Vereisung
  • Sturm
  • erhebliche wetterbedingte Flughafenkapazitätsbeschränkungen

Nachweis durch die Airline

Die bloße Aussage „wegen Wetter“ reicht für sich allein jedoch nicht zur rechtlichen Beurteilung. Die Airline muss grundsätzlich darlegen, dass die Wetterlage die konkrete Störung verursacht hat und dass sie diese trotz aller zumutbaren Maßnahmen nicht vermeiden konnte.

Betreuung bleibt

Betreuungs- und Beförderungsrechte können auch bei außergewöhnlichen Umständen weiter bestehen.

Die Informationen geben den allgemeinen Rechtsstand wieder und ersetzen keine individuelle Rechtsberatung. Ob im Einzelfall ein Anspruch besteht, hängt von den konkreten Umständen des Fluges ab.

Rechtsstand: 17.02.2005 · EU-Fluggastrechteverordnung (EG) Nr. 261/2004 · Zuletzt fachlich geprüft: 25.08.2026 · Allgemeine Information, keine individuelle Rechtsberatung. · Quelle: Verordnung (EG) Nr. 261/2004 (EUR-Lex)

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Eigenen Flug prüfen

Prüfe mit der Flugnummer oder der Strecke, ob dein Flug als Annullierung oder Verspätung dokumentiert ist.

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