Gilt EU-Fluggastrecht bei einem Flug in die USA?
Kurzantwort
Ja, bei einem Flug von der EU in die USA gilt die EU-Fluggastrechteverordnung grundsätzlich unabhängig davon, ob eine EU- oder US-Airline den Flug durchführt. Bei einem Flug aus den USA in die EU gilt sie grundsätzlich nur, wenn die ausführende Airline eine EU-Airline ist.
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Beispiel 1: Frankfurt → New York
Die EU-Fluggastrechte gelten grundsätzlich unabhängig davon, ob der Flug von Lufthansa, United oder einer anderen Airline durchgeführt wird.
Beispiel 2: New York → Frankfurt
Hier gelten die EU-Fluggastrechte grundsätzlich nur, wenn die ausführende Airline ein EU-Luftfahrtunternehmen ist.
Anschlussverbindungen
Bei Anschlussverbindungen können zusätzliche Besonderheiten gelten.
Die Informationen geben den allgemeinen Rechtsstand wieder und ersetzen keine individuelle Rechtsberatung. Ob im Einzelfall ein Anspruch besteht, hängt von den konkreten Umständen des Fluges ab.
Rechtsstand: 17.02.2005 · EU-Fluggastrechteverordnung (EG) Nr. 261/2004 · Zuletzt fachlich geprüft: 25.08.2026 · Allgemeine Information, keine individuelle Rechtsberatung. · Quelle: Verordnung (EG) Nr. 261/2004 (EUR-Lex)
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