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Anspruch und Durchsetzung · Rechtsraum EU 261/2004 (DE)

Muss ich zuerst selbst bei der Airline reklamieren?

Kurzantwort

Ja, der offizielle EU-Verfahrensweg sieht vor, dass du dich zunächst an die ausführende Fluggesellschaft wendest. Reagiert sie nicht oder lehnt sie den Anspruch ab, kommen anschließend weitere Schritte wie eine Beschwerde bei der zuständigen Stelle oder gerichtliche Durchsetzung infrage.

War dein Flug verspätet oder ist er ausgefallen?

Prüfe deinen Flug und erfahre, ob auf Basis der gespeicherten Flugdaten eine Entschädigung möglich sein könnte.

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Flugnummer + Datum oder Abflughafen + Zielflughafen + Zeitraum — Auswertung ausschließlich aus unserer eigenen Flugdatenbank.

Die EU-Kommission empfiehlt ausdrücklich, Beschwerden zunächst direkt an die Fluggesellschaft zu richten. Dabei ist grundsätzlich die ausführende Fluggesellschaft der richtige Ansprechpartner.

Wenn die Airline nicht reagiert

Reagiert die Airline innerhalb von zwei Monaten nicht oder bist du mit der Antwort nicht zufrieden, kannst du dich je nach Fall an die zuständige nationale Durchsetzungsstelle wenden.

Weitere Wege

Daneben können außergerichtliche oder gerichtliche Möglichkeiten bestehen.

Die Informationen geben den allgemeinen Rechtsstand wieder und ersetzen keine individuelle Rechtsberatung. Ob im Einzelfall ein Anspruch besteht, hängt von den konkreten Umständen des Fluges ab.

Rechtsstand: 17.02.2005 · EU-Fluggastrechteverordnung (EG) Nr. 261/2004 · Zuletzt fachlich geprüft: 25.08.2026 · Allgemeine Information, keine individuelle Rechtsberatung. · Quelle: Verordnung (EG) Nr. 261/2004 (EUR-Lex)

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Prüfe mit der Flugnummer oder der Strecke, ob dein Flug als Annullierung oder Verspätung dokumentiert ist.

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Mögliche Fluggastrechte prüfen

Bei einer Annullierung oder einer erheblichen Verspätung kann ein Anspruch bestehen. flugstatus24.de prüft das nicht selbst — die Prüfung erfolgt kostenlos bei Flightright.

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Weitere Fragen dazu

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