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Flugverspätung · Rechtsraum EU 261/2004 (DE)

Was gilt bei mehr als fünf Stunden Verspätung?

Kurzantwort

Bei mindestens fünf Stunden Abflugverspätung kannst du grundsätzlich auf die Reise verzichten und die Erstattung des Tickets verlangen. Bei einer Anschlussreise kann zusätzlich ein Rückflug zum ursprünglichen Ausgangsort erforderlich sein.

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Ab einer Abflugverspätung von mindestens fünf Stunden räumt die Fluggastrechteverordnung ein zusätzliches Wahlrecht ein.

Verzicht auf die Reise

Willst du die Reise nicht mehr antreten, muss die Airline grundsätzlich den Ticketpreis erstatten. Hat eine bereits zurückgelegte Teilstrecke durch die Verspätung ihren Zweck verloren, können auch dafür Rechte bestehen.

Anschlussreise

Bei einer Anschlussreise kann außerdem ein Rückflug zum ursprünglichen Abflugort zum frühestmöglichen Zeitpunkt erforderlich sein.

Betreuungsleistungen und eine mögliche pauschale Ausgleichszahlung sind davon getrennt zu betrachten.

Die Informationen geben den allgemeinen Rechtsstand wieder und ersetzen keine individuelle Rechtsberatung. Ob im Einzelfall ein Anspruch besteht, hängt von den konkreten Umständen des Fluges ab.

Rechtsstand: 17.02.2005 · EU-Fluggastrechteverordnung (EG) Nr. 261/2004 · Zuletzt fachlich geprüft: 25.08.2026 · Allgemeine Information, keine individuelle Rechtsberatung. · Quelle: Verordnung (EG) Nr. 261/2004 (EUR-Lex)

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Mögliche Fluggastrechte prüfen

Bei einer Annullierung oder einer erheblichen Verspätung kann ein Anspruch bestehen. flugstatus24.de prüft das nicht selbst — die Prüfung erfolgt kostenlos bei Flightright.

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