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Entschädigungshöhe · Rechtsraum EU 261/2004 (DE)

Wann gibt es 250 €, 400 € oder 600 € Flugentschädigung?

Kurzantwort

Grundsätzlich gelten 250 € bis 1.500 km, 400 € für bestimmte mittlere Strecken und innergemeinschaftliche Flüge über 1.500 km sowie 600 € für andere Flüge über 3.500 km. Bei bestimmten Konstellationen kann die Zahlung auf 50 % reduziert werden.

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Nach dem derzeit geltenden europäischen Fluggastrecht gelten grundsätzlich:

250 €

Flüge bis einschließlich 1.500 km.

400 €

Innergemeinschaftliche Flüge über 1.500 km sowie andere Flüge zwischen 1.500 und 3.500 km.

600 €

Sonstige Flüge über 3.500 km.

Mögliche Kürzung

Die tatsächliche Zahlung kann in bestimmten Fällen um 50 % reduziert werden. Bei bestimmten Langstreckenverspätungen über 3.500 km mit einer Ankunftsverspätung von mindestens drei, aber weniger als vier Stunden kann deshalb beispielsweise ein Betrag von 300 € relevant sein.

Die konkreten Voraussetzungen müssen immer im Einzelfall geprüft werden.

Die Informationen geben den allgemeinen Rechtsstand wieder und ersetzen keine individuelle Rechtsberatung. Ob im Einzelfall ein Anspruch besteht, hängt von den konkreten Umständen des Fluges ab.

Rechtsstand: 17.02.2005 · EU-Fluggastrechteverordnung (EG) Nr. 261/2004 · Zuletzt fachlich geprüft: 25.08.2026 · Allgemeine Information, keine individuelle Rechtsberatung. · Quelle: Verordnung (EG) Nr. 261/2004 (EUR-Lex)

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