Kann ich Ticket-Erstattung und Entschädigung bekommen?
Kurzantwort
Ja, beides kann nebeneinander möglich sein. Die Ticket-Erstattung ersetzt den nicht erbrachten Beförderungsvertrag, während die pauschale Ausgleichszahlung die Belastung durch eine qualifizierte Flugstörung kompensieren soll.
War dein Flug verspätet oder ist er ausgefallen?
Prüfe deinen Flug und erfahre, ob auf Basis der gespeicherten Flugdaten eine Entschädigung möglich sein könnte.
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Bei einer Annullierung sind Ticket-Erstattung und pauschale Ausgleichszahlung unterschiedliche Rechte.
Entscheidest du dich dafür, die Reise nicht anzutreten und den Flugpreis erstatten zu lassen, kann zusätzlich eine Ausgleichszahlung nach Art. 7 möglich sein. Voraussetzung ist allerdings, dass die Bedingungen dafür erfüllt sind.
Wann die Ausgleichszahlung entfallen kann
- die Airline hat rechtzeitig über die Annullierung informiert
- eine Ersatzbeförderung wurde innerhalb der gesetzlichen Zeitgrenzen angeboten
- außergewöhnliche Umstände werden nachgewiesen
Die bloße Erstattung des Ticketpreises nimmt einen ansonsten bestehenden Ausgleichsanspruch nicht automatisch weg.
Die Informationen geben den allgemeinen Rechtsstand wieder und ersetzen keine individuelle Rechtsberatung. Ob im Einzelfall ein Anspruch besteht, hängt von den konkreten Umständen des Fluges ab.
Rechtsstand: 17.02.2005 · EU-Fluggastrechteverordnung (EG) Nr. 261/2004 · Zuletzt fachlich geprüft: 25.08.2026 · Allgemeine Information, keine individuelle Rechtsberatung. · Quelle: Verordnung (EG) Nr. 261/2004 (EUR-Lex)
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