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Flugausfälle und Flugverspätungen in München am 20.10.2026

Am Flughafen München liegen für den 20.10.2026 derzeit 1 bestätigte Flugausfälle, Flugverspätungen und weitere Flugstörungen vor. 1 Flug wurde annulliert.

Datenstand: vollständig ausgewerteter Flugtag 20.10.2026. Berücksichtigt werden bestätigte Annullierungen, Umleitungen und Passagierflüge mit mindestens 180 Minuten tatsächlicher Ankunftsverspätung. Mehr zur Datenmethodik

Weitere Tage dieses Flughafens: München (MUC) Flughafen-Übersicht

Flugausfälle

1

annulliert

Starke Flugverspätungen

0

ab 180 Min.

Betroffene Abflüge

1

Betroffene Ankünfte

0

Bei größeren Flugstörungen können Fluggastrechte bestehen. Anspruch bei Flightright prüfen Werbung / Affiliate-Link

Flugausfälle / annullierte Flüge in München (MUC)

FlugAirlineStreckeStatus
BZ261Bluebird AirwaysMünchen → Tel Avivannulliert

Einzelne Flüge im Detail

BZ261 München → Tel Aviv

Bluebird Airways · 20.10.2026

Flug wurde annulliert

Flug annulliert

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Mögliche Fluggastrechte prüfen

Bei einer Annullierung oder einer erheblichen Verspätung kann ein Anspruch bestehen. flugstatus24.de prüft das nicht selbst — die Prüfung erfolgt kostenlos bei Flightright.

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Detaillierte Flugdaten

Flugnummer
BZ261
Airline
Bluebird Airways (BZ)
Datum
20.10.2026
Abflughafen
Flughafen München (MUC)
Zielflughafen
Tel Aviv Ben Gurion International Airport (TLV)
Geplanter Abflug
17:55
Tatsächlicher Abflug
—
Geplante Ankunft
22:40
Tatsächliche Ankunft
—
Abflugverspätung
—
Ankunftsverspätung
—
Endgültiger Status
annulliert
Datenstand
21.10.2026, 06:00

Häufige Fragen zum 20.10.2026 in München

Wie viele Flüge sind am 20.10.2026 in München ausgefallen?

1 bestätigter Passagierflug wurde an diesem Tag annulliert.

Wie viele Flüge hatten mindestens drei Stunden Verspätung?

Bei 0 Passagierflügen lag die tatsächliche Ankunftsverspätung bei mindestens 180 Minuten.

Kann bei einem Flugausfall oder einer langen Verspätung eine Entschädigung möglich sein?

Bei einer Annullierung oder einer erheblichen Ankunftsverspätung kann nach der EU-Verordnung 261/2004 ein Ausgleichsanspruch bestehen. Das hängt vom Einzelfall ab, insbesondere von der Ursache der Störung und der Flugstrecke — eine Garantie ist damit nicht verbunden.

Ansprüche nach EU-Fluggastrechteverordnung

Bei einer Annullierung oder einer erheblichen Ankunftsverspätung kann nach der EU-Verordnung 261/2004 ein Ausgleichsanspruch gegenüber der Airline bestehen. Ob ein Anspruch besteht, hängt vom Einzelfall ab — insbesondere von der Ursache der Störung, der Flugstrecke und der tatsächlichen Ankunftszeit am Zielort. Diese Seite dokumentiert ausschließlich die erfassten Flugdaten und ist keine Rechtsberatung.

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Flug stark verspätet oder ausgefallen?

Bei einer Annullierung oder einer erheblichen Verspätung kann ein Anspruch bestehen. flugstatus24.de prüft das nicht selbst — die Prüfung erfolgt kostenlos bei Flightright.

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