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Flugausfälle und Flugverspätungen in Bremen am 23.08.2026

Am Flughafen Bremen (BRE) wurden am 23.08.2026 insgesamt 1 größere Flugausfälle, Flugverspätungen und weitere Flugstörungen bestätigt. 1 Flüge wurden annulliert.

Datenstand: vollständig ausgewerteter Flugtag 23.08.2026. Berücksichtigt werden bestätigte Annullierungen, Umleitungen und Passagierflüge mit mindestens 180 Minuten tatsächlicher Ankunftsverspätung. Mehr zur Datenmethodik

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Weitere Tage dieses Flughafens: Bremen (BRE) Flughafen-Übersicht

Flugausfälle

1

annulliert

Starke Flugverspätungen

0

ab 180 Min.

Betroffene Abflüge

1

Betroffene Ankünfte

0

Bei größeren Flugstörungen können Fluggastrechte bestehen. Anspruch bei Flightright prüfen Werbung / Affiliate-Link

Flugausfälle / annullierte Flüge in Bremen (BRE)

FlugAirlineStreckeStatus
LH2199LufthansaBremen → Münchenannulliert

Einzelne Flüge im Detail

LH2199 Bremen → München

Lufthansa · 23.08.2026

Flug wurde annulliert

Flug annulliert

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Mögliche Fluggastrechte prüfen

Bei einer Annullierung oder einer erheblichen Verspätung kann ein Anspruch bestehen. flugstatus24.de prüft das nicht selbst — die Prüfung erfolgt kostenlos bei Flightright.

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Detaillierte Flugdaten

Flugnummer
LH2199
Airline
Lufthansa (LH)
Datum
23.08.2026
Abflughafen
Flughafen Bremen (BRE)
Zielflughafen
Flughafen München (MUC)
Geplanter Abflug
06:15
Tatsächlicher Abflug
—
Geplante Ankunft
07:30
Tatsächliche Ankunft
—
Abflugverspätung
—
Ankunftsverspätung
—
Endgültiger Status
annulliert
Datenstand
24.08.2026, 06:01

Häufige Fragen zum 23.08.2026 in Bremen

Wie viele Flüge sind am 23.08.2026 in Bremen ausgefallen?

1 bestätigter Passagierflug wurde an diesem Tag annulliert.

Wie viele Flüge hatten mindestens drei Stunden Verspätung?

Bei 0 Passagierflügen lag die tatsächliche Ankunftsverspätung bei mindestens 180 Minuten.

Kann bei einem Flugausfall oder einer langen Verspätung eine Entschädigung möglich sein?

Bei einer Annullierung oder einer erheblichen Ankunftsverspätung kann nach der EU-Verordnung 261/2004 ein Ausgleichsanspruch bestehen. Das hängt vom Einzelfall ab, insbesondere von der Ursache der Störung und der Flugstrecke — eine Garantie ist damit nicht verbunden.

Ansprüche nach EU-Fluggastrechteverordnung

Bei einer Annullierung oder einer erheblichen Ankunftsverspätung kann nach der EU-Verordnung 261/2004 ein Ausgleichsanspruch gegenüber der Airline bestehen. Ob ein Anspruch besteht, hängt vom Einzelfall ab — insbesondere von der Ursache der Störung, der Flugstrecke und der tatsächlichen Ankunftszeit am Zielort. Diese Seite dokumentiert ausschließlich die erfassten Flugdaten und ist keine Rechtsberatung.

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Flug stark verspätet oder ausgefallen?

Bei einer Annullierung oder einer erheblichen Verspätung kann ein Anspruch bestehen. flugstatus24.de prüft das nicht selbst — die Prüfung erfolgt kostenlos bei Flightright.

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