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Flugausfälle und Flugverspätungen in Berlin am 11.10.2026

Am Flughafen Berlin liegen für den 11.10.2026 derzeit 1 bestätigte Flugausfälle, Flugverspätungen und weitere Flugstörungen vor. 1 Flug wurde umgeleitet.

Datenstand: vollständig ausgewerteter Flugtag 11.10.2026. Berücksichtigt werden bestätigte Annullierungen, Umleitungen und Passagierflüge mit mindestens 180 Minuten tatsächlicher Ankunftsverspätung. Mehr zur Datenmethodik

Weitere Tage dieses Flughafens: Berlin (BER) Flughafen-Übersicht

Flugausfälle

0

annulliert

Starke Flugverspätungen

0

ab 180 Min.

Umleitungen

1

Betroffene Abflüge

0

Betroffene Ankünfte

1

Bei größeren Flugstörungen können Fluggastrechte bestehen. Anspruch bei Flightright prüfen Werbung / Affiliate-Link

Umgeleitete Flüge in Berlin (BER)

FlugAirlineStreckeStatus
DY1122Norwegian Air SwedenBergen → Berlinumgeleitet

Einzelne Flüge im Detail

DY1122 Bergen → Berlin

Norwegian Air Sweden · 11.10.2026

Flug wurde umgeleitet

Flug umgeleitet

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Mögliche Fluggastrechte prüfen

Bei einer Annullierung oder einer erheblichen Verspätung kann ein Anspruch bestehen. flugstatus24.de prüft das nicht selbst — die Prüfung erfolgt kostenlos bei Flightright.

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Detaillierte Flugdaten

Flugnummer
DY1122
Airline
Norwegian Air Sweden (DY)
Datum
11.10.2026
Abflughafen
Bergen Flesland Airport (BGO)
Zielflughafen
Flughafen Berlin Brandenburg (BER)
Geplanter Abflug
15:45
Tatsächlicher Abflug
15:49
Geplante Ankunft
17:30
Tatsächliche Ankunft
—
Abflugverspätung
+4 Min. (4 Min.)
Ankunftsverspätung
—
Endgültiger Status
umgeleitet
Datenstand
12.10.2026, 06:01

Häufige Fragen zum 11.10.2026 in Berlin

Wie viele Flüge sind am 11.10.2026 in Berlin ausgefallen?

0 bestätigte Passagierflüge wurden an diesem Tag annulliert.

Wie viele Flüge hatten mindestens drei Stunden Verspätung?

Bei 0 Passagierflügen lag die tatsächliche Ankunftsverspätung bei mindestens 180 Minuten.

Kann bei einem Flugausfall oder einer langen Verspätung eine Entschädigung möglich sein?

Bei einer Annullierung oder einer erheblichen Ankunftsverspätung kann nach der EU-Verordnung 261/2004 ein Ausgleichsanspruch bestehen. Das hängt vom Einzelfall ab, insbesondere von der Ursache der Störung und der Flugstrecke — eine Garantie ist damit nicht verbunden.

Ansprüche nach EU-Fluggastrechteverordnung

Bei einer Annullierung oder einer erheblichen Ankunftsverspätung kann nach der EU-Verordnung 261/2004 ein Ausgleichsanspruch gegenüber der Airline bestehen. Ob ein Anspruch besteht, hängt vom Einzelfall ab — insbesondere von der Ursache der Störung, der Flugstrecke und der tatsächlichen Ankunftszeit am Zielort. Diese Seite dokumentiert ausschließlich die erfassten Flugdaten und ist keine Rechtsberatung.

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Flug stark verspätet oder ausgefallen?

Bei einer Annullierung oder einer erheblichen Verspätung kann ein Anspruch bestehen. flugstatus24.de prüft das nicht selbst — die Prüfung erfolgt kostenlos bei Flightright.

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